Gemäß TRGS 519 Anlage 3 und Anlage 4C ist jeder Asbestsachkundige verpflichtet, eine behördlich anerkannte Fortbildung innerhalb der Gültigkeitsdauer seines Sachkundenachweises (6 Jahre) zu besuchen.
Es wird keine Prüfung abgelegt, durch die Teilnahme wird der Sachkundenachweis um 6 Jahre verlängert.
| Veranstaltungsort | Datum | Belegung | Teilnahmegebühr zzgl. MwSt. | Anmeldung |
|---|---|---|---|---|
| Lünen | folgt | 485,00 € | Hier anmelden |
Den aktuellen Flyer für 2026 können Sie bald hier herunterladen.